nach § 37 Abs. 3 SGB XI:

Wenn Sie einen Pflegegrad haben und ausschließlich Geldleistungen für eine selbst beschaffte Pflegeperson (nach § 37 Abs. 3 SGB XI) erhalten, wird Ihnen von Ihrer Pflegekasse eine Beratung in Ihrer Häuslichkeit über einen Pflegedienst Ihrer Wahl in folgender Häufigkeit zur Verfügung gestellt:

Pflegegrad 2-3: einmal halbjährlicher Beratungseinsatz
Pflegegrad 4-5: einmal vierteljährlicher Beratungseinsatz

Häufig werden in der Praxis Fragen zu Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung oder zur Schmerztherapie angesprochen. Auch Leistungen für pflegende Angehörige sind oft Thema in diesen Gesprächen. Pflegende Angehörige können verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen. Damit wird Ihnen die Möglichkeit der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachliche Unterstützung zur Seite gestellt.

Die Beratungsbesuche des ambulanten Pflegedienst Basilika erfolgen ausschließlich durch qualifizierte Pflegefachkräfte.